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07.04.2016 Für Erben gilt: Alles oder nichts!

Bankenverband: Oft genug haben Erblasser neben dem Vermögen auch Schulden, die automatisch mit vererbt werden

Mit über zehn Billionen Euro Geld- und Immobilienvermögen sind die Deutschen wohlhabend wie nie zuvor. Entsprechend werden jährlich viele Milliarden Euro vererbt. Doch Achtung: Oft genug haben Erblasser neben dem Vermögen auch Schulden, die automatisch mit vererbt werden. Erben kann also zwei Seiten haben. Als Erbe müssen Sie sich also entscheiden: Übernehme ich Vermögen plus Schulden, oder nehme ich das Erbe gar nicht erst an.

Da Erben grundsätzlich für die Verbindlichkeiten des Erblassers haften, sollten sie bei Überschuldung des Erblassers die Erbschaft rechtzeitig ausschlagen. Hierfür gilt eine Frist von sechs Wochen, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Erbe vom Erbfall erfahren hat. So sollten Sie sich umgehend einen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Erblassers verschaffen, wenn Sie erfahren, dass Sie geerbt haben. Überschreiten die Schulden dessen Vermögen, müssen Sie ausdrücklich beim Nachlassgericht oder einem Notar erklären, dass Sie das Erbe ausgeschlagen. Tun Sie dieses nicht innerhalb der Frist, haben Sie das Erbe stillschweigend angenommen – und damit auch die Schulden. Alternativ kann beim Nachlassgericht eine Haftungsbeschränkung erwirkt werden. Dann haftet der Erbe nicht mehr mit seinem gesamten eigenen Vermögen, sondern nur noch bis zur Höhe des geerbten Vermögens.

Quelle: www.wmd-brokerchannel.de vom 07.04.2016

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